Ratgeber

Falschparker melden – der komplette Leitfaden

Wer einen Falschparker melden will, muss zuerst eine Frage klären: öffentliche Straße oder Privatgrund? Davon hängt ab, wer zuständig ist – und ob eine Meldung überhaupt etwas bewirkt.

Recht & Praxis 7 Min. Lesezeit Stand: 26. August 2026
P24
Parkzeit24 Redaktion
Fachredaktion Parkraummanagement

Auf den Punkt

Auf öffentlichen Straßen melden Sie Falschparker beim Ordnungsamt oder – bei akuter Behinderung – bei der Polizei. Auf privaten Parkplätzen sind Behörden dagegen in der Regel nicht zuständig: Dort gilt das Hausrecht des Betreibers, der selbst handeln muss. Wer als Betreiber täglich Fremdparker hat, löst das Problem nicht durch Einzelmeldungen, sondern durch eine automatische Überwachung mit Kennzeichenerkennung.

Erste Frage: öffentliche Straße oder Privatgrund?

Der häufigste Fehler beim Melden von Falschparkern ist die falsche Adresse. Auf öffentlichen Straßen und Plätzen gilt die Straßenverkehrsordnung – zuständig sind Ordnungsamt und Polizei. Auf privaten Flächen wie Kundenparkplätzen, Praxis-Stellplätzen oder Hofeinfahrten gilt dagegen das Hausrecht des Eigentümers oder Betreibers.

Diese Unterscheidung entscheidet über alles Weitere: Das Ordnungsamt verteilt auf einem Supermarktparkplatz in aller Regel keine Knöllchen, und die Polizei schleppt dort nur in Ausnahmefällen ab. Umgekehrt können Sie als Privatperson auf öffentlicher Straße keine Vertragsstrafe verlangen – dort haben nur die Behörden die Handhabe.

Schnellcheck

Gehört die Fläche einer Stadt oder Gemeinde und ist sie für jedermann gewidmet, ist sie öffentlich. Gehört sie einem Unternehmen, einer Praxis, einer Hausverwaltung oder einer Privatperson, ist sie privat – auch wenn sie frei zugänglich ist.

Falschparker auf öffentlicher Straße melden

Für Verstöße auf öffentlichem Grund ist das Ordnungsamt Ihrer Stadt zuständig. Viele Städte bieten dafür Online-Formulare oder eigene Melde-Apps an; alternativ genügt eine E-Mail mit den Eckdaten. Bei akuter Behinderung – zugeparkte Feuerwehrzufahrt, blockierte Ausfahrt, Parken auf dem Gehweg mit Gefährdung – rufen Sie stattdessen die Polizei über die 110.

Damit die Meldung verfolgt werden kann, braucht sie belastbare Angaben. Eine anonyme Meldung ohne Nachweis führt selten zu einem Verfahren, denn die Behörde muss den Verstoß beweisen können.

  • Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Farbe notieren
  • Genauen Ort und Uhrzeit festhalten
  • Foto machen, das Verstoß und Umgebung zeigt
  • Dauer des Verstoßes dokumentieren (z. B. zwei Fotos im Abstand)
  • Eigene Kontaktdaten angeben – als Zeuge, falls es zum Verfahren kommt

Warum die Meldung auf dem Privatparkplatz ins Leere läuft

Steht ein Fremdparker auf Ihrem privaten Parkplatz, ist das kein Fall für das Ordnungsamt: Es handelt sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit nach StVO, sondern um eine Besitzstörung – eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Ihnen und dem Fahrer. Die Polizei wird nur tätig, wenn zusätzlich eine Straftat oder Gefahr im Verzug vorliegt.

Das heißt: Als Betreiber müssen Sie selbst handeln. Ihre Werkzeuge sind die rechtssichere Beschilderung, die Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die ausgeschilderten Bedingungen, die Halterermittlung über das Kraftfahrt-Bundesamt bei berechtigtem Interesse – und als letztes Mittel das Abschleppen auf Kosten des Störers.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Maßnahme zulässig ist, hängt von den konkreten Umständen ab.

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Das Skalierungsproblem: Melden funktioniert nicht bei täglichen Verstößen

Einen einzelnen Falschparker zu dokumentieren und zu verfolgen ist machbar. Wer aber einen Kundenparkplatz in Innenstadtlage betreibt, hat das Problem nicht einmal, sondern täglich – oft mehrfach. Jeden Verstoß selbst zu fotografieren, den Halter zu ermitteln und ein Anschreiben aufzusetzen, bindet Personal und schläft nach wenigen Wochen ein. Genau darauf verlassen sich notorische Fremdparker.

Die skalierende Antwort ist die Automatisierung: Kameras mit Kennzeichenerkennung dokumentieren jede Ein- und Ausfahrt, unterscheiden Kunden von Fremdparkern und übergeben Verstöße automatisch ans Forderungsmanagement – inklusive Halterermittlung und Anschreiben. Der Betreiber meldet nichts mehr, das System erledigt es lückenlos.

So gehen Betreiber Schritt für Schritt vor

Wenn Fremdparker auf Ihrer Fläche ein Dauerthema sind, hat sich diese Reihenfolge bewährt:

  • Parkbedingungen festlegen: Wer darf wann und wie lange parken?
  • Rechtssicher beschildern – gut sichtbar an jeder Zufahrt
  • Verstöße zunächst dokumentieren, um das Ausmaß zu belegen
  • Automatische Überwachung mit Kennzeichenerkennung installieren lassen
  • Forderungsmanagement komplett auslagern statt selbst nachverfolgen

Bei Parkzeit24

Bei Parkzeit24 sind Kameras, Installation, Beschilderung und das komplette Forderungsmanagement für Betreiber kostenlos – finanziert über die Vertragsstrafen tatsächlicher Falschparker.

Häufige Fragen

Kann ich Falschparker anonym melden?
Beim Ordnungsamt ist eine anonyme Meldung möglich, hat aber geringe Erfolgsaussichten: Ohne benannten Zeugen kann die Behörde den Verstoß oft nicht beweisen. Mit Foto, Kennzeichen, Ort, Zeit und Ihren Kontaktdaten steigen die Chancen deutlich.
Bringt es etwas, Falschparker auf dem Supermarktparkplatz beim Ordnungsamt zu melden?
In der Regel nicht. Supermarktparkplätze sind Privatgrund – dort gilt das Hausrecht des Betreibers, nicht die StVO. Zuständig ist der Betreiber selbst, der über Beschilderung, Vertragsstrafe oder eine automatische Überwachung vorgehen kann.
Wann rufe ich bei Falschparkern die Polizei?
Bei akuter Behinderung oder Gefahr: zugeparkte Feuerwehrzufahrt, blockierte Grundstücksausfahrt, versperrte Rettungswege. Für einfache Parkverstöße ohne Gefährdung auf öffentlicher Straße ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.
Wie komme ich als Betreiber an die Adresse des Falschparkers?
Über eine Halteranfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt, die bei berechtigtem Interesse – etwa zur Durchsetzung einer Vertragsstrafe – möglich ist. Bei Parkzeit24 übernimmt das Forderungsmanagement diesen Schritt komplett für Sie.
Was kostet mich eine automatische Falschparker-Überwachung?
Bei Parkzeit24 nichts: Technik, Installation, Beschilderung und Forderungsmanagement sind für Betreiber kostenlos. Finanziert wird das System über die Vertragsstrafen der tatsächlichen Falschparker.

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