Auf den Punkt
ANPR steht für „Automatic Number Plate Recognition“ – die automatische Erkennung von Kfz-Kennzeichen per Kamera und KI, oft auch automatische Kennzeichenerfassung genannt. Auf Parkflächen erfasst ANPR ein- und ausfahrende Fahrzeuge, liest das Kennzeichen aus und gleicht es mit den Parkberechtigungen ab. So lässt sich Parken schrankenlos steuern und kontrollieren – ohne Ticket, ohne Barriere und ohne Anhalten.
Was bedeutet ANPR?
ANPR ist die Abkürzung für „Automatic Number Plate Recognition“, auf Deutsch automatische Kennzeichenerkennung oder Kennzeichenerfassung. Eine Kamera nimmt das Nummernschild auf, eine Texterkennung (OCR) wandelt das Bild in eine Zeichenfolge um, und ein System gleicht diese mit hinterlegten Regeln oder Berechtigungen ab.
Die Technik wird unter anderem im Mautwesen, in der Verkehrssteuerung und – wie bei Parkzeit24 – in der Parkraumbewirtschaftung eingesetzt.
So funktioniert ANPR Schritt für Schritt
Auf einer Parkfläche läuft die Kennzeichenerkennung in vier Schritten ab:
- Erfassen: Eine Kamera fotografiert das Kennzeichen bei der Einfahrt – ohne Schranke.
- Auslesen: Eine OCR-/KI-Software wandelt das Bild in die Kennzeichen-Zeichenfolge um.
- Abgleichen: Das System prüft Parkdauer und Berechtigung anhand der ausgeschilderten Regeln.
- Handeln: Berechtigte fahren frei aus, Verstöße werden dokumentiert und nachträglich bearbeitet.
Praxis-Tipp
Für berechtigte Nutzer ist der Vorgang unsichtbar: Sie fahren ein und wieder aus, das Kennzeichen ist ihr Ticket.
Was ANPR auf Parkplätzen leistet
Gegenüber Schranke und Parkscheibe verbindet ANPR lückenlose Kontrolle mit maximalem Komfort. Es gibt keinen mechanischen Engpass und keinen Medienbruch durch Tickets.
- Schrankenlos: kein Rückstau, keine Ticketautomaten, keine Defekte
- Lückenlos: jedes Fahrzeug wird erfasst, nicht nur Stichproben
- Automatisiert: keine Personalkontrolle nötig
- Datenbasiert: anonymisierte Belegungsauswertung als Nebeneffekt
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ANPR und Datenschutz: Ist das DSGVO-konform?
Ein Kennzeichen ist ein personenbezogenes Datum – ANPR fällt damit unter die DSGVO. Zulässig ist die Verarbeitung auf privaten Flächen über das berechtigte Interesse des Betreibers (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), etwa um Fremdparken zu unterbinden.
Entscheidend sind Datensparsamkeit und Transparenz: Es werden nur die notwendigen Daten verarbeitet, die Fläche wird deutlich beschildert, und nicht benötigte Daten werden fristgerecht gelöscht. Parkzeit24 liefert das passende Lösch- und Datenschutzkonzept mit.
Datensparsam statt Dauervideo
Bei der fairen Kennzeichenerkennung geht es nicht um permanente Videoüberwachung, sondern um die zweckgebundene Erfassung der Ein- und Ausfahrt.
Fair: echte Kunden erkennen, nur Fremdparker belangen
Der Sinn von ANPR ist nicht, möglichst viele Strafen zu verteilen, sondern Flächen für die richtige Zielgruppe freizuhalten. Über die Laufwegerkennung unterscheidet das System berechtigte Kunden von Fremd- und Dauerparkern.
So parken echte Kunden weiterhin kostenlos, während ausschließlich tatsächliche Verstöße geahndet werden – kundenfreundlich und rechtssicher zugleich.
